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Verkehrsrecht: Promillegrenzen für Radfahrer?

Bereits nach bisheriger Rechtsprechung kann alkoholisierten Fahrradfahrern die Fahrerlaubnis entzogen werden, die Grenze wird bei 1,6 Promille gesehen. Neueste rechtsmedizinische Untersuchungen haben gezeigt, dass bei Fahrradfahrern bereits im Bereich von 0,8 bis 1,1 Promille eine deutliche Zunahme von groben Fahrfehlern vorliegt.

Der Deutsche Verkehrsgerichtstag fordert deshalb die Schaffung eines Bußgeldtatbestandes mit einem gesetzlichen Grenzwert von 1,1 Promille.

Wir beraten Sie gerne zu Fragestellungen im Verkehrsrecht.