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UNTERNEHMEN

Markenrecht: Ab sofort neue Markenformen möglich

Zum 14.01.2019 tritt das Markenrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft.

Bislang war Bedingung für die Eintragung einer Marke deren graphische Darstellbarkeit. Mit dem Markenrechtsmodernisierungsgesetz entfällt dies.

Damit werden laut DPMA neue Markenformen möglich, zum Beispiel Klangmarken, Bewegungsmarken, Hologrammmarken und Multimediamarken. Wegen der neuen Darstellungsformen werden Urkunden des DPMA künftig mittels QR-Code einen Link zur entsprechenden Darstellung im elektronischen Markenregister enthalten.

Das Gesetz enthält weitere wesentliche Änderungen wie die Aufnahme neuer absoluter Schutzhindernisse für die Eintragung und die Möglichkeit, Lizenzen oder die Bereitschaft zur Lizenzvergabe im Markenregister einzutragen.

Sie wollen eine Marke anmelden? Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich. Sprechen Sie uns an!