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FAMILIE

Familienrecht (Scheidung): Direktversicherung im Versorgungsausgleich

Die Anrechte aus einer Direktversicherung (betriebliche Altersversorgung), die der Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf den Arbeitnehmer übertragen hat, sind im Rahmen des Versorgungsausgleichs auszugleichen, wenn die Übertragung innerhalb der Ehezeit erfolgte (OLG Köln; Beschluss vom 21.01.2015 – Az. 12 UF 118/14-).

Dies gilt jedenfalls für die Anrechte, die der Arbeitnehmer durch Zahlungen seines Arbeitgebers während Bestehen des Arbeitsverhältnisses in unverfallbarer Weise erworben hat. Der Charakter des Anrechts als ein solches nach dem BetrAVG bleibt insoweit auch dann erhalten, wenn es in Form eines Kapitalbetrages ausbezahlt wird.