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FAMILIE

Erbschaftssteuerreform

Am 01.01.2009 ist das Erbschaftssteuerreformgesetz in Kraft getreten.

Es ergeben sich folgende Änderungen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage:

  • Anhebung der persönlichen Freibeträge
  • aber: höhere Steuerlast entfernter Verwandter
  • Steuerbefreiung bei Zuwendung des Familienwohnheims an Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner oder Kinder.
  • Voraussetzung: 10 Jahre Selbstnutzung.

Unternehmensvermögen:

  • Durch Verschonungsregelungen besteht die Möglichkeit, dass künftig kleinere und mittlere Unternehmen nahezu steuerfrei an die nachfolgenden Generationen weitergegeben werden können.
  • Immobilien: Die Bewertung erfolgt nunmehr mit dem gemeinen Wert (Verkehrswert).
  • Bisher wurden Immobilien im Durchschnitt mit etwa 60% ihres tatsächlichen Verkehrswerts angesetzt.

Die neuen Bewertungen gelten für Immobilien, die ab dem 01.01.2009 geschenkt bzw. vererbt wurden bzw. werden.

Bei Erbfällen ab 01.01.2007 bis zum 31.12.2008 können die Erben rückwirkend die Anwendung des ab 01.01.2009 geltenden neuen Rechts beantragen.