Persönlich, kompetent und umfassend –
unser Rat für all Ihre rechtlichen Fragen.

Seit 1981 sind wir in den verschiedensten Lebenslagen für Sie da.
Unser engagiertes Team berät Sie durch umfangreiche fachliche
Schwerpunkte und findet für jedes Ihrer rechtlichen
Probleme eine Lösung.

MIETEN, BAUEN UND WOHNEN

Energieausweis ab dem 1. Juli 2008

Seit dem 1. Juli 2008 müssen Haus- und Wohnungseigentümer, die ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, dem potenziellen, Käufer oder Mieter einen Energieausweis des Gebäudes zugänglich machen. Dies gilt einmal für alle Häuser, die bis 1965 fertig gestellt wurden. Dagegen müssen für jüngere Gebäude erst ab dem 1. Januar 2009 Energieausweise vorgelegt werden. Fällt dagegen ein Gebäude in die Kategorie Baudenkmal, müssen keine Energieausweise erstellt werden.

Ein Energieausweis hat den Zweck, Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes zu geben; er soll für mehr Information und Transparenz sorgen.

Man unterscheidet grundsätzlich zwei Typen des Energieausweises: Der Verbrauchsausweis wird auf der Basis des tatsächlich gemessenen Energieverbrauchs der letzten drei Jahre erstellt. Der Bedarfsausweis arbeitet mit dem lediglich berechneten Energiebedarf des Gebäudes. Bei Gebäuden, die über mehr als 4 Wohneinheiten verfügen, kann grundsätzlich zwischen beiden Ausweisvarianten gewählt werden. Anders bei kleineren und älteren Häusern: Hier gilt die Wahlfreiheit zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis nur noch bis zum 30.09.2008. Danach müssen die Eigentümer von Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 01.11.1997 erstellt wurde und die das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung nicht erreichen, einen Bedarfsausweis erstellen lassen und vorweisen.

Bereits jetzt hat sich allerdings gezeigt, dass der sogenannte Verbrauchsausweis in den meisten Fällen von den Hauseigentümern gewählt wird. Ein kleiner Hinweis an potenzielle Mieter oder Käufer erscheint in diesem Zusammenhang sinnvoll: Es muss berücksichtigt werden, dass der Mieter oder Käufer aus keinem der gesetzlich vorgesehenen Energieausweise seinen zukünftigen Energieverbrauch oder die Energiekosten erfahren kann. Ein Energieausweis gilt nämlich immer für das gesamte Gebäude, nicht für eine Wohnung. Die Kosten kann ein Energieausweis nicht aufzeigen, da diese bekanntlich auch wesentlich vom Preis des Energieträgers abhängen, der je nach Energieversorgungsart um das Doppelte und mehr schwanken kann. Ein doppelt so hoher Verbrauch kann unter Umständen also mit dem gleichen Kosten verbunden sein.