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Bank- und Kapitalmarktrecht: Widerruf von Darlehensverträgen

Widerruf von Darlehensverträgen nur noch bis 21. Juni 2016 möglich!

In den vergangenen Jahren haben viele Darlehensnehmer ihre alten Darlehensverträge widerrufen. Hintergrund ist, dass die sogenannte Widerrufsbelehrung in einer Vielzahl von Darlehensverträgen unwirksam ist. Als Folge davon können diese Darlehensverträge unbegrenzt widerrufen werden. In der aktuellen Niedrigzinsphase ist ein derartiger Widerruf für die Darlehensnehmer interessant. Teilweise können neue Darlehensbedingungen zu günstigeren Bedingungen verhandelt werden. Häufig werden Verträge rückabgewickelt. Verbraucher können durch den Widerruf Beträge im fünfstelligen Bereich sparen. Für die Banken stellen die Widerrufe eine hohe finanzielle Belastung dar. Das Bundeskabinett hat am 27.01.2016 die Beseitigung des ewigen Widerrufsrechts beschlossen. Verträge, die zwischen dem 01. November 2002 und 30. Juni 2010 geschlossen worden sind, können nur noch bis 20.06.2016 widerrufen werden.

Verbraucher haben somit nur noch 2 Monate Zeit zu überlegen, ob sie ihre Darlehensverträge widerrufen möchten. Wir haben bereits eine Vielzahl von Verträgen geprüft. 80 % der in Altverträgen verwendeten Widerrufsbelehrungen sind unwirksam. In diesen Fällen haben wir unseren Mandanten zum Widerruf geraten. Viele konnten bessere Darlehensbedingungen aushandeln. In anderen Fällen musste die Rückabwicklung gerichtlich geltend gemacht werden. Hier sind einige Verfahren anhängig. Die Rechtslage ist in den meisten Fällen eindeutig.

Gerne prüfen wir auch Ihre Darlehensbedingungen!

Zu diesen und weiteren Fragen im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts berät Sie gerne Rechtsanwältin Claudia Nowack.