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ARBEITEN

Arbeitsrecht: Anordnung von Ruhepausen

In vielen Betrieben werden Arbeitszeiten durch Dienstpläne geregelt und für jede Schicht pauschal eine Pause vorgesehen. Der Arbeitgeber kümmert sich nicht darum, dass diese Pausen auch tatsächlich genommen werden. Aufgrund des bestehenden Arbeitsdrucks arbeiten die Mitarbeiter dann häufig durch.

Eine Pflegerin hat nun vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz geklagt. Ihr Arbeitgeber hatte im Dienstplan pro Schicht eine Stunde Pause angesetzt, die Mitarbeiter dann aber nicht ausdrücklich für die gesetzlichen Ruhepausen freigestellt. Die Pflegerin machte Vergütung für die gesamte geleistete Arbeitszeit ohne Pausen geltend.

Arbeitgeber müssen Pausen zuweisen. Bei der Ruhepause muss es sich um eine im Voraus festliegende Unterbrechung der Arbeitszeit handeln, d.h. der Arbeitgeber muss eine Festlegung dahingehend treffen, wann die Pause zu machen ist. Überlässt der Arbeitgeber die Festlegung der Pausen den Arbeitnehmern, ist er im Streitfall dafür beweispflichtig, dass die Arbeitnehmer die Pause auch tatsächlich genommen haben.

Arbeitgebern ist daher zu empfehlen, aktiv dafür Sorge zu tragen, dass die gesetzlichen Ruhepausen auch tatsächlich genommen werden.